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Charité: Behandlung nur gegen Vorkasse

Die Charité will Versicherte der Betriebskrankenkasse (BKK) des Landes Berlin nur noch gegen einen Vorauszahlungs-Scheck behandeln. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme in das Universitätskrankenhaus sei die unbefristete Übernahme der Kosten durch die BKK, erklärte der Verwaltungsdirektor des Universitätsklinikums, Bernhard Motzkus. Notfälle seien davon nicht betroffen. Hintergrund der deutschlandweit einmaligen Aktion ist der Streit um offene Rechnungen zwischen der Charite und der BKK des Landes Berlin. Die BKK wies die Forderungen der Uniklinik mit scharfen Worten als Rechtsbruch zurück. „Das konsequente Vorgehen einer Krankenkasse zur Kostenkontrolle werde offenbar nicht gewünscht“, sagte die zuständige Geschäftsbereichsleiterin der Krankenkasse, Ursula Zimmermann. dpa

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