Castor auf Parkplatz

■ Atomlager und Kampfhunde in der Fragestunde in der Bürgerschaft

Mit fünf neuen Atomanlagen wollen die Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) die Hansestadt umzingeln. Beim Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter haben sie die Errichtung zweier Interimslager für Castorbehälter an den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel beantragt. Für beide AKWs sowie für den Meiler Brokdorf waren bereits Anträge auf Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente gestellt worden. Das bestätigte gestern der grüne Umweltsenator Alexander Porschke auf Fragen des Regenbogen-Abgeordneten Lutz Jobs.

Danach sollen auf 18 Stellplätzen in Brunsbüttel und zwölf in Krümmel abgebrannte Brennstäbe in Castorbehältern provisorisch abgestellt werden. Damit wollen die HEW Zeit gewinnen, da die gleichfalls beantragten Zwischenlager frühestens in vier Jahren fertiggestellt sein können. Für Lutz Jobs ein Skandal: „Die wollen diesen hochradioaktiven Müll solange einfach auf dem Parkplatz abstellen“, so sein Fazit. Gegen Flugzeugabstürze oder Sabotageakte gebe es keinerlei Schutz.

Porschke ließ erkennen, dass er über das Vorgehen der HEW keineswegs glücklich ist. Die einzige Alternative zu diesen Lagern jedoch seien Castor-Transporte in die französische Plutoniumschmiede La Hague zur Wiederaufarbeitung. Jedes Zwischenlager, so Porschke, „ist besser als neues Plutonium“. Der Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung zum Jahr 2005 ist im Berliner Atomkompromiss festgeschrieben. Bis dahin, so Porschke, „werden Lagerkapazitäten unumgänglich sein“.

Ab heute müssen Halter von Kampfhunden mit polizeilichen Maßnahmen rechnen, wenn sie ihre Hunde nicht behördlich angemeldet haben. Das stellte Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) auf Fragen der GALierin Sabine Steffen klar. Die Anmeldefrist ist gestern abgelaufen, gegen Ende ist die Zahl der Anmeldungen deutlich gestiegen, teilte die Justizbehörde mit. Nichtregistrierte Kampfhunde ohne Maulkorb und Leine, sagte Roth, würden ab heute „sofort eingezogen“, in die Hundehalle Harburg gebracht und dort dem „Wesenstest“ unterzogen. Bei Nichtbestehen droht die Todesstrafe.

Die Halter kommen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren davon. Sven-Michael Veit