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Cash und CrashGütesiegel für Neuemissionen

Nürnberg (taz) – Am liebsten möchte Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) das neue Gütesiegel seines Verbandes für Neuemissionen mit dem „blauen Umweltengel“ vergleichen. Und er wird schon vor Veröffentlichung der ersten Liste mit Unternehmen, die das Gütesiegel erhalten haben, nicht müde, die eingeschränkte Aussagekraft des SdK-Markenzeichens zu betonen.

Auch wenn Anfang Februar Kleinaktionäre und andere Anleger unter der Internet-Adresse www.ipo-norm.de eine erste Auflistung von jungen Aktiengesellschaften finden werden, so Straub, sei das keineswegs mit einem Rating der Unternehmen oder einer Anlageempfehlung der Schutzgemeinschaft zu verwechseln. Mit ihrem Gütesiegel, das die SdK 1999 entwickelt hat, wollen die Aktionärsvertreter lediglich einige der schlimmsten Verstöße von Emissionsbanken und jungen Aktiengesellschaften publik machen. Denn im Zuge der „Emissionitis“ von immer mehr Aktien, vor allem am Frankfurter Neuen Markt, hat die aufmerksame Schutzgemeinschaft, der mehr als 10.000 Kleinaktionäre angehören, bemerkt, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Vor allem aus dem Kreis der SdK-Mitglieder kam immer häufiger die Klage über Schmu und Schiebung. Da waren die Emissionsprospekte neuer Unternehmen als einzige Unterlage für eine Kaufentscheidung oft auch kurz vor der ersten Börsennotierung nicht greifbar. Oder – häufig Grund für herbe Enttäuschungen von Kleinanlegern – bei der Zuteilung von Aktien wurden nur Profianleger berücksichtigt.

Um das SdK-Gütesiegel bei Neuemissionen zu bekommen, müssen junge Unternehmen und die Banken, die ihre Aktien an die Börse bringen, deshalb glaubhaft versichern, dass sie die Verkaufsprospekte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlichen. Und sie müssen sich verpflichten, nach dem Börsengang offen zu legen, wer über welche Banken welche Zahl von Aktien erhalten hat. Wenn ein Anleger dann feststellt, so Straub, dass seine eigene Hausbank bei neuen Aktien nie berücksichtigt wird, kann sich die Gebühren von etwa 15 Mark für die Zeichnung von vornherein sparen – oder seine Bank wechseln.

Wer seine Ausgabe von Aktien künftig mit dem SdK-Siegel schmücken möchte, muss allerdings noch zwei weitere Kriterien erfüllen. Da die Schutzgemeinschaft den Eindruck nicht los wird, dass einige Jungunternehmer und Banken mit dem Gang an die Börse nur Kasse machen wollen, sollen sich die Altaktionäre, also meistens die Unternehmensgründer, verpflichten, die eigenen Aktien länger als die vorgeschriebenen sechs Monate im eigenen Depot zu behalten. Gerade bei jungen Unternehmen, die jahrelang Verluste ausweisen und erst nach langer Zeit die Gewinnzone erreichen wollen, sei die Gefahr groß, dass sich die Unternehmensgründer mit vollen Taschen aus dem Staub machen, bevor die vorher geschürten Erwartungen zusammenbrechen. Darüber hinaus sollen auch die Banken, die nicht selten vor dem Börsengang selbst zum Spottpreis in junge Unternehmen einsteigen, dann selbst für einen hohen Emissionspreis sorgen und anschließend ihren Anteil versilbern, ihre Beteiligung offen legen. Horst Peter Wickel

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