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CSU verlangt: Gebären um fast jeden Preis

■ Kleiner Parteitag verabschiedet „Ansbacher Erklärung“ mit rigiden Einschränkungen des Abtreibungsrechts

Ansbach (taz) — Auf Kosten des Selbstbestimmungsrechts der Frau erzwingt die CSU innerparteiliche Geschlossenheit und setzt auf Koalitionskrach: Mit der „Ansbacher Erklärung“ ihres kleinen Parteitags will sie das Abtreibungsrecht in bisher unerhörtem Ausmaß einschränken.

Zwei bisherige Indikationen des Paragraphen 218 sollen wegfallen: die eugenische und die nach Vergewaltigungen. Die eugenische Indikation bedeute eine Diskriminierung Behinderter, hieß es zur Begründung. Abtreibung soll nur noch möglich sein bei medizinischer und schwerer Notlagenindikation. „Lebensschutz“ müsse grundsätzlich Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau haben. Der Weg zur Abtreibung soll mit neuen Hürden bestückt werden: Eine obligatorische Beratung soll zeitlich, räumlich und personell von der Indikationsstellung getrennt sein. Der Arzt macht sich strafbar, wenn seine Indikationsgründe einer Überprüfung nicht standhalten. Dazu will die CSU für das „Umfeld der Schwangeren“ neue Straftatbestände schaffen. SEITE 6