: CDU/NRW: Moderater 218–Beschluß
Düsseldorf (dpa) - Die nordrhein–westfälische CDU hat sich mit Mehrheit gegen eine Verschärfung des Abtreibungsparagraphen 218 im Strafrecht ausgesprochen. Notwendig sei aber die schnelle Verabschiedung eines Gesetzes, das die Beratung schwangerer Frauen auf das Lebensrecht von Ungeborenen ausrichte. In einem am Samstag vom Landesparteitag trotz zahlreicher Gegenstimmen verabschiedeten Grundsatzpapier wird zugleich eine Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) mit dem Ziel abgelehnt, Abtreibungen auf Krankenschein abzuschaffen. Allerdings bezeichnet das Papier die rund 200.000 mit sozialer Not begründeten Abtreibungen in der Bundesrepublik als „unerträglich hoch“. Nach dem Beschluß des mit rund 260.000 Mitgliedern größten CDU–Landesverbandes sollen Schwangerschaftsberatung, Indikationsstellung und Schwangerschaftsabbruch zukünftig räumlich getrennt sein. Ärzte dürften außerdem nur dann Honorare für legale Abtreibungen bekommen, wenn sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht beim statistischen Bundesamt nachgekommen seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen