: CDU-Kiep soll leer ausgehen
■ Verteidiger von Walter Leisler Kiep im Düsseldorfer Parteispendenprozeß beantragt Einstellung des Verfahrens / Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft / 18,5 Millionen DM nicht versteuert
Düsseldorf (ap) - Im Parteispendenprozeß gegen den Schatzmeister der CDU, Walther Leisler Kiep, vor dem Düsseldorfer Landgericht hat die Verteidigung gestern die Einstellung des Verfahrens beantragt. Zur Begründung sagte Kieps Anwalt Günther Kohlmann, die Vielzahl der Parteispendenverfahren, die unterschiedlichen Empfänger sowie die kontroverse Rechtsprechung der einzelnen Gerichte erschwere „den Zugang zum entscheidungsrelevanten Sachverhalt“.
Zuvor hatten die Richter den Antrag der Verteidigung des mitangeklagten Generalbevollmächtigten Uwe Lüthje auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, zwischen 1971 und 1981 Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von rund neun Millionen DM geleistet zu haben.
Die Anklage wirft Kiep und Lüthje vor, Spendengelder in Höhe von 18,5 Millionen DM nicht direkt bei der CDU verbucht, sondern über die als Geldwaschanlage dienende „Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V.“ geleitet zu haben. Die Spender hätten so ihre Zahlungen von der Steuer absetzen können.
Kieps Verteidiger stellte am zweiten Prozeßtag eine Fülle von Beweisanträgen. Nach seiner Auffassung habe keine Steuerverkürzung vorgelegen. Die These, daß die über die Staatsbürgerliche Vereinigung geleiteten Spendengelder steuerlich nicht abzugsfähig gewesen seien, sei „unhaltbar“, sagte Kohlmann.
Der Verteidiger des ins Zwielicht geratenen CDU-Politikers begründete seinen Antrag auf Einstellung des Verfahrens auch damit, daß die Aufgabe der Parteienfinanzierung durch die Staatsbürgerliche Vereinigung bekannt gewesen sei. Das für die Vereinigung zuständige Finanzamt Koblenz sei ebenso „Mitwisser der indirekten Parteienfinanzierung“ gewesen wie die einzelnen Ministerien, die Bundes- und Landesregierungen und der Bundesrat, behauptete der Verteidiger.
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