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CDU: Betriebe privatisieren

■ CDU /CSU-Fraktionssprecher greift DDR-Gewerkschaftsgesetz an

Bonn (adn/taz) - Ein Teil der durch die Wirtschafts- und Währungsunion beider deutscher Staaten entstehenden Kosten könne mittelfristig durch die Privatisierung staatlichen Eigentums in der DDR finanziert werden, meint der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU /CSU -Bundestagsfraktion, Matthias Wissmann, in einem Interview für die Bonner Zeitung 'Die Welt‘. Er ruft dazu auf, „in den nächsten Jahren eine konsequente Politik der Privatisierung dieses staatlichen Besitzes“ zu betreiben, weil dann „ein Teil dessen, was jetzt in die Wirtschafts- und Währungsunion auch seitens der Bundesrepublik gezahlt wird, durch den gesamtdeutschen Staat wieder aktiviert werden“ könne. Wissmann nennt es vernünftig, „Schritt für Schritt eine Privatisierung und Kapitalisierung staatlicher Betriebe, staatlichen Vermögens, staatlicher Häuser und Grundstücke herbeizuführen“.

Der CDU /CSU-Sprecher verlangt, in der DDR „einige marktwirtschaftswidrige Gesetze“ zu beseitigen, so das „anti -demokratische Gewerkschaftsgesetz, das die alten stalinistischen Gewerkschaftsstrukturen festzuschreiben versucht, aber auch die 49-Prozent-Klausel im Joint-Venture -Gesetz“. Kategorisch heißt es: „Nur wenn solche Gesetze beseitigt werden, kann die Union der Wirtschafts- und Währungsunion zustimmen.“

Wissmann attackiert zugleich scharf den FDGB, der „bis jetzt ohne ohne wirklich demokratische Legitimation“ sei, und nennt es skandalös, „wie sich gerade in diesen Tagen der FDGB als Wahrer der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer drüben aufzuspielen versucht“. Er mahnt den DGB, „eine wesentlich größere Distanz zum FDGB erkennen“ zu lassen. „Der DGB-Vorstand hat schon in der Vergangenheit Harry Tisch und die alte FDGB-Führung viel zu stark umarmt. Es täte jetzt gut, wenn man aus den Fehlern konsequenter lernen würde“, belehrt Wissmann den Gewerkschaftsbund.

Bei der Diskussion um den Umtauschkurs zur Währungsunion, so der Sprecher, müsse überlegt werden, „ob nicht ein Umstellungskurs von 1:1 sich auch für Löhne und Renten empfiehlt“.

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