: CDU-Ausschluß von Scientologen Rechtens
Köln (dpa) – Der Ausschluß von drei Mitgliedern der Scientology- Organisation aus der CDU ist rechtmäßig. Das hat das Oberlandesgericht Köln gestern in einem Berufungsverfahren entschieden (Az 22 U 190/97). Der dem Ausschlußverfahren zugrunde liegende Beschluß der CDU, wonach eine Mitgliedschaft in der Scientology Church mit einer CDU-Mitgliedschaft unvereinbar sei, „ist auch nach der Auffassung des oberlandesgerichtlichen Urteils nicht zu beanstanden“, heißt es in einer Mitteilung des OLG Köln.
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