Busunglück in Oberfranken: Der Fahrer als Restrisiko
Auch die modernste Technik kann tödliche Unfälle nicht verhindern helfen. Am Ende ist häufig der menschliche Faktor schuld.
Ein Abstandswarner oder ein Notbremsassistent hätte das schwere Busunglück im oberfränkischen Münchberg möglicherweise verhindert. Auch wenn die Details des Falles nicht geklärt sind, lässt sich vermuten: Wäre der Fahrer rechtzeitig vor der Kollision gewarnt worden, hätte er diese – und damit den Brand – verhindern können. Oder der Bus wäre zwangsgebremst worden.
Allerdings garantiert das Vorhandensein eines Notbremsassistenten noch lange nicht, dass sich ein Unfall wie in Münchberg nicht hätte ereignen können. „Die Tragik ist, dass man auch mit einem vorschriftsmäßigen Assistenten so einen Unfall verursachen kann“, sagte Martin Bulheller, Sprecher des Bundesverbandes Güterverkehr und Logistik, der taz. Denn vorgeschrieben sei derzeit nur, dass ein solcher Assistent die Geschwindigkeit um 10 Kilometer pro Stunde senke, so Bulheller.
Eine höhere Bremsleistung, nämlich minus 40 Kilometer pro Stunde, sei erst ab dem Jahr 2018 vorgeschrieben. Außerdem könne eine Lenkbewegung oder das versehentliche Betätigen eines Blinkers durch den Fahrer den Notbremsvorgang abbrechen.
Für alle neu zugelassenen Lkws und Busse sind seit 2015 ein Notbremsassistent, ein elektronisches Stabilisierungsprogramm und ein Spurhalteassistent vorgeschrieben. Für Altfahrzeuge gilt das aber nicht. Bulheller: „Es gibt keine Nachrüstpflicht, weil die Systeme komplex sind und sich teilweise gegenseitig blockieren.“
Martin Bulheller
Um die Sicherheit zu steigern, fordert der Lkw-Lobbyverband, bei Neufahrzeugen den Einbau eines Abstandswarners oder Abstandsregeltempomaten vorzuschreiben. Grund: Bei zu geringem Abstand kann auch der Notbremsassistent eine Kollision nicht mehr vermeiden.
Auch eine automatische Löscheinrichtung hätte bei dem Busunfall die Katastrophe kaum verhindern können. „Selbst eine moderne Löscheinrichtung im Bus löscht im Motorraum, im Zweifelsfall auch noch im Gepäckraum, darf aber nicht im Innenraum löschen“, sagte Johannes Hübner, Sicherheitsexperte vom Internationalen Bustouristik-Verband. Die chemischen Löschmittel könnten Passagiere sonst beeinträchtigen.
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