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Bußgeld wegen Zweckentfremdung

Wegen der Zweckentfremdung einer Wohnung in Tiergarten ist ein Bußgeld von 36.828 Mark verhängt worden. Wie der Bezirksstadtrat für Bau- und Wohnungswesen, Horst Porath, mitteilte, war die Vierzimmerwohnung im Erdgeschoß eines Hauses in der Flensburger Straße von Ende 1991 bis Januar 1994 als Dolmetscherbüro genutzt worden. Besichtigungen und Zeugenbefragungen hätten eindeutig eine rechtswidrige vollgewerbliche Nutzung ergeben.dpa

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