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Bußgeld für Kühlturmbesetzer

Bochum (taz) - Gegen Zahlung einer Buße stellte das Amtsgericht Hamm das Verfahren gegen die sechs Besetzer des Kühlturms des THTR ein. Vier der Angeklagten müssen eine Geldbuße von 500 DM in monatlichen Raten von 100 DM zahlen, einer 600 DM und einer 1000 DM - jeweils an den BUND (Bund für Umwelt–und Naturschutz). Damit folgte das Gericht einem Vorschlag von Richter Brinkmann, den der Staatsanwalt abgelehnt hatte.

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