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Buße statt Strafe

Wuppertal (taz) — Das Wuppertaler Landgericht hat gestern das Verfahren gegen den „kritischen Polizisten“ Dirk Geitebrügge eingestellt und ihn zur Zahlung einer Geldbuße von 1.000 DM verurteilt. Der 34jährige Polizist war — wie berichtet — in erster Instanz wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt worden. Am Rande einer Protestveranstaltung gegen die „Republikaner“ hatte Mitdemonstrant Geitebrügge am 26. 4. 1990 versucht, die „Amokfahrt“ des rechtsradikalen Oberstudienrats Otto Bönnemann zu stoppen. Bönnemann, der der „rechtsextremistischen Vereinigung“ ( Verfassungsschutzbericht) „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ angehört und in Aachen jungen Leuten das Fach Politik lehrt, fühlte sich durch den Polizisten genötigt und beleidigt. Gestern fand die Berufungsverhandlung gegen Geiteberügge, der seinerzeit von Polizeibeamten einer Einsatzhundertschaft am Ort des Geschehens festgenommen worden war, ein schnelles Ende. „Diese Wald- und Wiesensache“, so Richter Nockemann, Vorsitzender der Wuppertaler Strafkammer, „gehört nicht vor eine Große Strafkammer“. Seinem Vorschlag, das Verfahren nach Paragraph 153a StPO einzustellen, stimmten nach kurzer Beratung beide Parteien zu. Der couragierte Polizist willigte ein, weil nach den belastenden Aussagen des Polizeieinsatzleiters ein Freispruch wohl kaum zu erzielen gewesen wäre. Jetzt trägt die Staatskasse die Kosten und er selbst bleibt ohne Vorstrafe. J.S.

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