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Buße legal gestrichen

■ Verfassungsgericht: Abschaffung von Buß- und Bettag ist rechtmäßig

Die Abschaffung des Buß- und Bettages in Berlin zur Finanzierung der Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Beschluß entschieden (Az.: VerfGH 1/95). Durch die Streichung des Feiertages würde nicht die Religionsfreiheit des Klägers verletzt.

Durch die Abschaffung hindere der Gesetzgeber „niemanden, den Buß- und Bettag entsprechend seinem religiösen Bekenntnis zu begehen“. Die Verfassung von Berlin, die insoweit mit dem Grundgesetz übereinstimmt, schreibe dem Gesetzgeber nicht vor, allgemeinkirchliche Feiertage als gesetzliche Feiertage anzuerkennen oder zu erhalten, hieß es.

Mit dieser Entscheidung wurde eine Befassungsbeschwerde abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte vorgetragen, durch die Streichung des Feiertages in seinem Recht auf „ungestörte Religionsausübung“ verletzt zu sein. Ein Merkmal dieser ungestörten Religionsausübung sei die gemeinsame Teilnahme der Familie an den Veranstaltungen eines kirchlichen Feiertages.

Das Berliner Landesparlament hatte im Dezember 1994 beschlossen, den Buß- und Bettag als Feiertag abzuschaffen und auch die Unterrichtsfreiheit für Lehrer und Schüler zu streichen. Die Religionsfreiheit gewähre nur Schutz vor staatlichen Eingriffen, heißt es weiter. Der einzelne genieße die Freiheit, „den Glauben zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten“. In diese Freiheit greife das Abschaffungsgesetz aber nicht ein. dpa

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