: Buß- und Bettag in Sachsen bleibt
Chemnitz (rtr) – Sachsens Landessozialgericht hat den Sonderweg des Bundeslandes zur Finanzierung der ersten Stufe der Pflegeversicherung bestätigt. Die Regelung, nach der Arbeitnehmer den Versicherungsbetrag für die erste Stufe bezahlen müssen und dafür kein Feiertag gestrichen wird, verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Mit der Entscheidung wies der Senat in zweiter Instanz die Klage eines Arbeitnehmers ab, der das Land zur Korrektur der Feiertagsregelung zwingen wollte. Das Gericht ließ ausdrücklich die Revision beim Bundessozialgericht zu.
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