piwik no script img

Bundeswehr hört bei Verweigerung mit

Bundeswehrverwaltung mischt sich grundgesetzwidrig per Geheimdekret in KDV-Verhandlungen ein/ Bremer KDV-Zentrale protestiert gegen „grundgesetzwidrigen“ Vorgang  ■ Von Bernd Müllender

Aachen/Bonn (taz) — Der Leiter des Aachener Kreiswehrersatzamtes war nicht erschienen. Dadurch platzte eine Verhandlung vor dem Ausschuß für Kriegsdienstverweigerer (KDV). Der Verweigerer, ein Zeitsoldat, aber wunderte sich, warum in dem laut Gesetz ausdrücklich nicht-öffentlichen und unabhängigen Verfahren überhaupt ein Bundeswehr-Großkopferte anwesend sein sollte. Und dadurch kommt jetzt ein Vorgang ans Licht, der die Wogen hoch schlagen läßt.

Der taz liegt nunmehr die entsprechende Weisung (schon vom 13. 3. 1992) des Bundeswehrverwaltungsamtes an die untergeordneten Wehrämter vor. Sie besagt, daß bei allen KDV-Verfahren von Berufssoldaten und von Zeitsoldaten, die sich sechs Jahre und länger verpflichtet haben, „an einer persönlichen (mündlichen) Anhörung des Antragstellers der Leiter des zuständigen Kreiswehrersatzamtes teilzunehmen hat“. Wird der Verweigerer auch noch anerkannt, ist „innerhalb einer Woche“ ein möglicher Widerspruch einzulegen. Zudem sind all diese Fälle an die Zentrale nach Bonn zu melden, unverzüglich „unter Angabe von Namen, PK, Dienstgrad und Einheit des Antragstellers“. Sollte ein Zeit-/Berufssoldat vor der Widerspruchskammer anerkannt werden, entzieht die zentrale Bundeswehrverwaltung — gesetzwidrig — den untergeordneten Stellen das Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht gleich ganz. Verwaltungsdirektor Böhm- Tettelbach erlaubt nur noch, „mir per Telefax einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen“.

Die Weisung kommt auf den ersten Blick zu einem überraschenden Zeitpunkt, an dem die Flut von KDV- Anträgen aus Golfkriegszeiten mittlerweile abgearbeitet ist. Die meisten Verweigerer, auch Soldaten und Reservisten, wurden anerkannt — es schmerzt die Bundeswehr wenig, denn Wehrfähige gibt es bei reduzierter Armeestärke im Überfluß. Aber längerdienende Zeit- und Berufssoldaten, die aussteigen wollen, treffen die Armee ins Mark.

Die Weisung (V/We 2-Az24-11-01) ist offenbar, aus gutem Grund, eine Geheimaktion — was schon daraus ersichtlich ist, daß im umfangreichen Verteiler der Wehrbeauftragte schlicht „vergessen“ wurde. Entsprechend empört reagiert die Bremer KDV-Zentralstelle: „Eine offene Mißachtung“ der Gesetze und „versuchte Einflußnahme“ nennt Pastor Ulrich Finckh, der Vorsitzende der KDV-Lobby, die Bonner Verfügung. Die Bundeswehr erklärt derweil, die Teilnahme ihrer Leute als Aufpasser solle „gewisse Schwierigkeiten“ unerfahrener Ausschuß-Vorsitzender verhindern helfen. Doch davon steht in der Verfügung kein Wort, und Finckh nennt diesen nachträglichen Rechtfertigungsversuch „eine offene Lüge“. Hier werde massiv und grundgesetzwidrig in ein zwar umstrittenes, aber doch noch rechtstaatliches Verfahren eingegriffen.

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen