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Bundestagsflächen blockiert

Bonn/Berlin. Für den Umzug des Bundestages tun sich gravierende Hindernisse auf. Offenbar behindert das von der Bundesregierung vertretene Prinzip für Immobilien in Ostdeutschland „Rückgabe vor Entschädigung“ die Beschaffung von Grundstücken für den Bundestag in Berlin. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an den Haushaltsausschuß mitgeteilt: „Gleichwohl werden die vom Deutschen Bundestag benötigten Flächen nicht kurzfristig erworben werden können, weil praktisch alle Grundstücke mit Rückübertragungsansprüchen belastet sind.“ Deshalb seien hier die Verfügungsbeschränkungen des Paragraphen 3 Absatz 3 bis 5 des Vermögensgesetzes zu beachten. „Im übrigen lehnen mehrere Alteigentümer die Veräußerung ihrer Grundstücke ab.“