■ Bundestag: Ausschuß eingesetzt
Bonn (AFP) – In der Diskussion um die Reform des Abtreibungsrechts hat der Bundestag gestern einen eigenen Unterausschuß eingesetzt. Der Ausschuß namens „Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz“ soll sich am 15. März mit insgesamt 23 Mitgliedern konstituieren. Dem Bundestag liegen derzeit sieben verschiedene Gesetzentwürfe zur Reform des Abtreibungsparagraphen 218 vor. Außerdem soll sich der Ausschuß mit einem Antrag zum Selbstbestimmungsrecht der Frau und zwei Anträgen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz befassen.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen