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■ BundestagAusschuß eingesetzt

Bonn (AFP) – In der Diskussion um die Reform des Abtreibungsrechts hat der Bundestag gestern einen eigenen Unterausschuß eingesetzt. Der Ausschuß namens „Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz“ soll sich am 15. März mit insgesamt 23 Mitgliedern konstituieren. Dem Bundestag liegen derzeit sieben verschiedene Gesetzentwürfe zur Reform des Abtreibungsparagraphen 218 vor. Außerdem soll sich der Ausschuß mit einem Antrag zum Selbstbestimmungsrecht der Frau und zwei Anträgen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz befassen.

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