■ Am Rande: Bundestag läßt BKA-Gesetz passieren
Bonn (AP) – Mehr als 13 Jahre nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine gesetzliche Grundlage für die Datensammlungen des Bundeskriminalamts (BKA) geschaffen worden. Der Bundestag billigte am Donnerstag abschließend ein neues Bundeskriminalamtgesetz. Danach kann auch der Präsident des BKA künftig jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die BKA-Bediensteten dürfen nach der Neuregelung außerdem vom „kleinen Lauschangriff“ zur Sicherung verdeckter Ermittler Gebrauch machen.
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