Bundestag kürzt Solarförderung: Im Schatten des Staates
Der Bundestag hat am Donnerstag dank Koalitionsmehrheit die Abnahmepreise für Solarstrom zusammengestrichen. Die Opposition hofft auf eine konträre Entscheidung im Bundesrat.
BERLIN rtr | Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalition die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Das Parlament machte damit am Donnerstag den Weg für Kappungen der garantierten Abnahmepreise für Solarstrom je nach Anlage von 20 bis nahezu 40 Prozent frei. Umweltminister Norbert Röttgen nannte die Kürzung der Subventionen unvermeidlich: „Wir müssen die Kosten im Blick halten.“
Die Branche müsse der asiatischen Billigkonkurrenz mit Innovationen begegnen. „Wer nicht anpassungsfähig ist, der wird ein Opfer.“ Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell bezeichnete die Kappungen als völlig überzogen: „Schwarz-Gelb kennt kein Erbarmen mit den Arbeitern in der Solarindustrie.“ Sein SPD-Kollege Dirk Becker rief Union und FDP zu: „Die Energiewende wird mit ihnen nicht gelingen.“
Die Hoffnungen der angeschlagenen Branche und der Opposition ruhen nun auf dem Bundesrat, der die Einschnitte noch stoppen könnte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist zwar nicht zustimmungspflichtig, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Länderkammer gegen den Gesetzentwurf wäre das Vorhaben praktisch gescheitert.
Vor allem unionsregierte ostdeutsche Bundesländer mit ihren Solarfirmen sehen die Beschlüsse kritisch. Mit einfacher Mehrheit könnte aber auch der Vermittlungsausschuss angerufen werden, der die Beschlüsse erheblich verzögern könnte. Beraten will die Länderkammer im Mai.
BUND spricht von energiepolitischer Geisterfahrt
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bezeichnete die Kürzungen als unverhältnismäßig, da ein Haushalt so maximal 50 Cent pro Monat spare. „Die Bundesregierung setzt die Zukunft der Solarbranche für einen kaum wahrnehmbaren kurzfristigen Spareffekt aufs Spiel“, kritisierte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Der Umweltverband BUND sprach von einer energiepolitischen Geisterfahrt, die nur der klimaschädlichen Kohleverstromung und der Atomenergie nütze. Ab April soll ein einmaliger Einschnitt bei den garantierten Abnahmepreisen zwischen 20 und 40 Prozent je nach Anlagengröße greifen.
Gegenüber den ursprünglichen Regierungsplänen hatte die Koalition aber an einigen Punkten längere Übergangsfristen für geplante Bauten beschlossen. Um die Integration in den Markt zu fördern, wird bei kleineren Dachanlagen nur noch 80 Prozent des Stroms, bei größeren 90 Prozent zu garantierten Preisen abgenommen. Der Rest muss selbst verbraucht oder vermarktet werden.
Maximal 29 Prozent
Zwischen Mai und Oktober dieses Jahres wird die Solarförderung zudem für alle neuen Anlagen monatlich um ein Prozent gekürzt. Ab November richtet sich die Kürzung dann jeweils nach der Höhe des Zubaus in den Monaten davor. Maximal soll sie auf das Jahr gerechnet 29 Prozent betragen.
Die Solarförderung gilt als überhöht, weil im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Module installiert wurden wie die Regierung geplant hatte. Da die höheren, garantierten Abnahmepreise für Solarstrom durch eine Umlage auf alle Verbraucher bezahlt werden, will man so die Kosten begrenzen.
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