Bundestag beschließt Neonazi-Datei: Name, Geburtstag, Lichtbild und mehr
In einem zentralen Register werden in Zukunft Daten über „gewaltbezogene“ Neonazis gespeichert. Die Daten können auch für Analysezwecke durchforstet werden.
FREIBURG taz | Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von Polizei und Verfassungsschutz beschlossen. CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte diese als Konsequenz aus den Morden des NSU-Trios vorgeschlagen. Neben CDU/CSU und FDP stimmte auch die SPD dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Linke und Grüne votierten dagegen.
Die Rechtsextremismusdatei soll keine neuen Daten erfassen, sondern den Sicherheitsbehörden das Auffinden bereits gespeicherter Daten erleichtern. Die Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und soll die Zusammenarbeit der 36 Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern verbessern. Die sogenannte Neonazi-Datei enthält Daten zu „gewaltbezogenen“ Rechten und ihren Kontaktpersonen. Als Kontaktperson gelten nur Angehörige der rechtsextremen Szene. Vermutlich wird sich am Ende aber der Großteil dieser Szene in der Datei zumindest als Kontaktperson wiederfinden.
Von allen erfassten Rechtsextremisten hält die Datei elf Grunddaten bereit, etwa Name, Geburtstag, besondere körperliche Merkmale und ein Lichtbild. Außerdem enthält die Datei pro Person 21 „erweiterte Grunddaten“, die zur Einschätzung des Extremisten dienen, zum Beispiel Mitgliedschaften, besuchte Veranstaltungen, Sprachkenntnisse, Waffenbesitz. Ein freies Textfeld ermöglicht zusätzliche Vermerke. Auf die erweiterten Grunddaten darf nur im Eilfall ohne Zustimmung der liefernden Behörde zugegriffen werden.
Zudem können Polizei oder Dienste den gesamten Datenbestand für Analysezwecke im Stile einer Rasterfahndung durchforsten. Auf Druck von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dies aber nur in zeitlich und räumlich begrenzten Projekten zulässig. So könnte zum Beispiel nachgewiesen werden, dass sich bestimmte Nazis einer Region kennen, weil sie immer wieder gemeinsam bei Konzerten, Demonstrationen und Veranstaltungen gesehen wurden.
Mit Verlängerung kann ein derartiges Analyseprojekt bis zu vier Jahre dauern. Bei dieser gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Verfassungsschutzdaten dürften sich wohl am ehesten Probleme mit der Trennung von Polizei und Geheimdiensten ergeben.
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