Bundesregierung zum Herero-Massaker: Offiziell ein Völkermord
Endlich eine Neubewertung: Die Bundesregierung äußert sich zu den Verbrechen an Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika.
Damit ändert die Bundesregierung ihre Bewertung der Gräueltaten deutscher Truppen in der damaligen Kolonie, wo nach Schätzungen rund 100.000 Herero und Nama gezielt getötet wurden. Bisher hatte Deutschland immer betont, dass die „historischen Ereignisse“ erst seit Inkrafttreten der UN-Völkermord-Konvention 1951 als Genozid eingestuft werden könnten.
In diesem Jahr hatte allerdings der Bundestag bereits die Massaker an den Armeniern von 1915 und 1916 im Osmanischen Reich als Völkermord verurteilt.
In ihrer von der FR zitierten Stellungnahme zu den Herero-Massakern betonte die Bundesregierung nun, dass ein Völkermord „in einer historisch-politisch geführten öffentlichen Debatte“ auch in einem „nicht rechtlichen“ Sinn definiert werden könne. Es bleibe allerdings bei der Position, dass allein aus der Verwendung des Völkermordbegriffs keine Rechtsfolgen für Deutschland entstünden.
Kritik von Erdogan
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte kürzlich auf dieses Kapitel verwiesen, als er die Armenien-Resolution des Bundestags kritisierte. Mit dem Verweis auf die Verbrechen in Deutsch-Südwestafrika sprach Erdogan den deutschen Abgeordneten das Recht zur Kritik an den Massakern an Armeniern im Osmanischen Reich ab.
Anlass für die Anfrage, die der Linken-Entwicklungspolitiker Niema Movassat gestellt hatte, sind die derzeit laufenden nicht-öffentlichen Verhandlungen zwischen deutschen und namibischen Regierungsbeauftragten. Inwiefern über Entschädigungen verhandelt wird, hält das Schreiben laut Frankfurter Rundschau offen.
Die Opposition lobte die Kurskorrektur. Es sei „gut, dass die Bundesregierung sich der Meinung der wissenschaftlichen Fachwelt anschließt und besser spät als nie von Völkermord spricht“, sagte Linken-Politiker Movassat der Frankfurter Rundschau. Dass die „laufende Geheimdiplomatie unter Ausschluss der Nachfahren der Überlebenden“ geschehe, sei aber „völlig inakzeptabel“.
Deutschland zählte das heutige Namibia von 1884 bis 1915 unter dem Namen Deutsch-Südwestafrika zu seinen Kolonien. Als die Herero 1904 einen Aufstand begannen, ordnete General Lothar von Trotha die Vernichtung des Stammes an. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte die Verbrechen bereits im Juli 2015 als „Völkermord“ bezeichnet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Scholz und Pistorius
Journalismus oder Pferdewette?
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind