■ Bundesregierung folgt EU-Kommission: Verkauf von Ackerland im Osten gestoppt
Berlin (dpa) – Das Bundesfinanzministerium hat die Privatisierung von Agrar- und Forstflächen in Ostdeutschland gestoppt. Es wies den Treuhand-Nachfolger BVVG an, kein Land mehr nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) zu verkaufen. Damit reagiert das Ministerium auf die EU-Kommission, die Teile des Flächenerwerbsprogramms für die zwischen 1945 und 1949 enteigneten Agrarflächen für unzulässig erklärt hatte. Das EALG ermöglicht den verbilligten Erwerb von ehemaligem Bodenreformland im Osten durch bestimmte Erwerberkreise. Alteigentümer machen seit Jahren dagegen mobil. Das EU-Verbot richtet sich vor allem gegen den EALG-Verkauf an Neueinrichter, also Leute, die nach der Wende einen neuen Agrarbetrieb aufgemacht haben, weil diese keine Nachteile durch Enteignungen gehabt hätten. Auch würden laut EU ausländische Bauern ausgegrenzt.
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