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Bundesregierung berät Kurden-Abschiebungen

■ Ankara bereit zu Verhandlungen

Bonn (taz/dpa) – Die Türkei ist grundsätzlich zu Verhandlungen mit der Bundesregierung über ein Abschiebeabkommen für kurdische Gewalttäter bereit. Der Staatssekretär im türkischen Außenministerium, Özdem Sanberk, sagte am Dienstag der dpa, wichtig sei, daß ein solcher Vertrag ausgehandelt werde, „ohne gegen Gesetze in der Türkei ebenso wie in Deutschland zu verstoßen“.

Gleichzeitig nahmen in Bonn Vertreter von Innen- und Justizministerium sowie des Auswärtigen Amtes Gespräche über die Möglichkeiten eines Abschiebevertrages auf. Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) hatte gefordert, die Türkei solle Deutschland völkerrechtlich verbindlich zusichern, daß nach den jüngsten Gewaltaktionen abgeschobenen Kurden in ihrer Heimat nicht die Todesstrafe drohe. Eine solche Zusicherung könne Abschiebungen auch in Fällen ermöglichen, in denen bislang Hindernisse bestünden.

Über den Verlauf der Verhandlungen, die zur Vorbereitung einer Kabinettsentscheidung Ende April dienen sollen, wollten die Sprecher der beteiligten Ministerien keine Erklärung abgeben. Aus dem Auswärtigen Amt verlautete, ein Sonderabkommen mit der Türkei werde „nicht für zweckmäßig“ gehalten: Die Türkei sei ohnehin an internationale Verträge gegen Folter und unmenschliche Behandlung gebunden. Dennoch sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, hieß es. Entsprechend hatte sich am Montag auch Außenminister Klaus Kinkel (FDP) geäußert.

Ein Sprecher des Justizministeriums wies Darstellungen zurück, wonach zwischen Kanther und seiner Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Differenzen über die Frage eines Abschiebeabkommens bestünden. Über den Weg, Todesurteile und Folter für in die Türkei abgeschobene Kurden zu verhindern, werde von seiten des Justizministeriums „sachlich gesprochen“.

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