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Bundesrat zu NS–Urteile

Bonn (dpa) - Auf Antrag Hamburgs sprach sich der Bundesrat gestern für die Schaffung einer einheitlichen Regelung für die Aufhebung von Unrechtsurteilen aus der NS–Zeit aus. Die Aufhebung solcher Urteile soll aber jeweils nur auf Antrag erfolgen. Mit seiner Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Regierung machte der Bundesrat den Weg für die im sowjetische–amerikanischen Raketenabkommen vorgesehenen gegenseitigen Inspektionen frei. Insbesondere Bayern und Niedersachsen setzten sich in der Debatte für intensivere Bemühungen um die Nutzung von „Bio– Sprit“ aus Getreide, Zuckerrüben oder Kartoffeln ein. Der bayerische Staatsminister Simon Nüssel (CSU) sagte, bei einr fünfprozentigen Beimischung von Bio–Ethanol zum Benzin könnten in der Bundesrepublik jährlich 3,1 Millionen Getreide für diesen Zweck verarbeitet werden. Der Bundesrat stimmte weiterhin einer Verschärfung des Bundes–Immisionsschutzgesetzes zu.

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