Bundesrat muss Gesetz bestätigen: Kompromiss für Kinderschutz
Erst stritten sich Bund und Länder um die Finanzierung von Familienhebammen. Die ist jetzt klar. Nun muss der Bundesrat zustimmen.
BERLIN taz | Auf den jahrelangen Streit folgte eine rasche Einigung: Nachdem der Bundesrat erst Ende November ein Kinderschutzgesetz abgelehnt hatte, einigten sich Vertreter von Bund und Ländern am Dienstag auf einen neuen Vorschlag.
Wenn dieser Kompromiss am Donnerstag vom Vermittlungsausschuss und am Freitag vom Bundesrat bestätigt wird - wovon auszugehen ist -, kann das neue Gesetz, wie ursprünglich geplant, im Januar in Kraft treten. Dafür kamen Bund und Ländern vor allem in den strittigen Fragen der Finanzierung überein, wie Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag bekannt gaben.
Ursprünglich wollte der Bund Familienhebammen, die sozial benachteiligte Familien unterstützen, nur bis 2016 finanzieren. Nun sicherte Schröder zu, diese sowie "frühe Hilfen", die Angebote für Familien in den ersten Lebensjahren des Kindes sicherstellen sollen, dauerhaft zu unterstützen. Beides finanziert der Bund jährlich mit 30 Millionen Euro. Dieser Betrag steigt bis 2014 auf 51 Millionen Euro pro Jahr an.
Vernachlässigungen soll vorgebeugt werden
Des Weiteren sieht das Gesetz eine engere lokale Vernetzung der in der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure vor. Außerdem sollen Regelungen für verbindliche Hausbesuche des Jugendamts geschaffen werden, um Vernachlässigungen vorzubeugen.
"Wir haben bewiesen, dass wir nicht blockieren, sondern gestalten", zeigte sich Manuela Schwesig zufrieden. Für einen "deutlichen Fortschritt" hält auch Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, die Einigung. Er kritisiert allerdings, dass sich das Bundesgesundheitsministerium aus dem Kinderschutz heraushalte. Hilgers fordert, dass sich das Ministerium künftig an der Finanzierung beteiligen solle.
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