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Bundespräsident will keine Ermittlungen

Berlin. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe darf nicht wegen der Eierwürfe auf Bundespräsident von Weizsäcker am 8. November ermitteln. Wie dessen Pressesprecher gestern mitteilte, „wird keine Ermächtigung“ für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verunglimpfung Weizsäckers erteilt. Im Klartext bedeutet dies, daß die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen einen 28jährigen mutmaßlichen Eierwerfer wieder an die Staatsanwaltschaft zurückgeben muß. Laut Justizsprecher Rautenberg ist aber immer noch eine Strafverfolgung wegen Verdachts des Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung möglich. Nachdem die Ermittlungen gegen den Anarcho- Verleger Bernd Kramer eingestellt wurden, seien noch „rund vier Verfahren“ gegen mutmaßliche Eierwerfer anhängig.

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