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■ BundeskabinettGrundgesetzverstoß

Karlsruhe (AP) – Das Bundeskabinett hat seit Jahrzehnten bei der Verabschiedung von Verordnungen im Umlaufverfahren gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis ist das Bundesverfassungsgericht in einer gestern mitgeteilten Entscheidung gekommen. Verordnungen werden nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung in der Kabinettssitzung beschlossen. Bei „fehlendem Beratungsbedarf“ können sie aber auch im Umlaufverfahren beschlossen werden. Diese Praxis ist nach der Entscheidung des höchsten Gerichts mit dem Grundgesetz unvereinbar.

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