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Bundesgerichtshof hebt Beugehaft auf

Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Beugehaft von zwei Frauen aus Bochum aufgehoben. Damit wurde der Haftbeschwerde der Rechtsanwältin einer der beiden Frauen stattgegeben. Seit dem 16. März bzw. dem 22. April waren Gabi Hi. und Gabi Ho. in der JVA Bühl im Schwarzwald inhaftiert. Sie hatten in 129a-Verfahren im Rahmen der Ermittlungen gegen die Revolutionären Zellen die Aussage verweigert. Gegen beide Frauen waren gleichzeitig Ermittlungsverfahren nach 129a eingeleitet worden, die in unmittelbarem Zusammenhang zu den Verfahren stehen, zu denen sie aussagen sollten. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Axel Nagler hat der Bundesgerichtshof deshalb die Beschwerde positiv beschieden, weil beiden Frauen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraph 55 der StPO zugestanden werden mußte.

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