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Bundesgerichtshof entscheidetPost muss NPD-Blatt austragen

Die Deutsche Post hatte sich geweigert, die Publikation „Klartext“ der NPD zuzustellen. Der Bundeserichtshof entschied nun, dass sie das nicht darf.

Die Post darf sich nicht aussuchen, was sie zustellt. Bild: dapd

KARLSRUHE dapd | Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten der Post recht gegeben, die die von der sächsischen NPD-Landtagsfraktion herausgegebene Publikation Klartext nicht zustellt. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen muss nun der BGH in letzter Instanz entscheiden.

Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Die Post beruft sich darauf, dass es sich beim Klartext um eine nicht adressierte Postwurfsendung handele, die folglich nicht als Zeitschrift zu bewerten sei. Nach einer EU-Richtlinie sei die Post nicht zu deren Verteilung verpflichtet. Die Landtagsfraktion könne sich auch nicht auf die Pressefreiheit berufen, dieses Grundrecht gelte für Verlage.

Der Vertreter der NPD hatte dagegen in der mündlichen Verhandlung auf das Postgesetz und das Diskriminierungsverbot hingewiesen, das die Post als marktbeherrschendes Unternehmen zur Beförderung von Zeitschriften verpflichte. Eine politische Bewertung stehe der Post nicht zu.

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8 Kommentare

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  • Z
    zombie1969

    Richtig so! Zensur muss in einer demokratischen und offenen Gesellschaft wenn immer geächtet und verhindert werden.

  • AZ
    Alfred Zutt

    An den Zuschriften kann man sehen wie die SYstemmedien die Bürger verblöden

  • R
    roter

    bgh unterstützt deutsche hassprediger omg!

  • J
    Joba

    Sollte ein/e JuristIn dies zufällig lesen, hätte ich folgende Frage:

     

    Wäre es möglich, dass mehrere BürgerInnen, die von NPD-Post belästigt wurden, sich zu einer Klage gegen unerwünschte Werbung zusammentun und auf Unterlassung bestehen?

  • WR
    Weiße Rose

    Einstige Nazi-Robenträger haben die BRD-Nachkriegsjustiz aufgebaut. Was soll man da anderes erwarten?

    Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus!

  • K
    KikiBerlin

    Dann kriegt mein Briefkasten aber einen dicken Aufkleber: "NPD-Post NICHT erwünscht!"

     

    Und Kompliment an die Post für die Weigerung!

  • AG
    Anton Gorodezky

    Ich hatte neulich auch so einen Flyer (bzw. bei den Jungs von der NPD heißt das ja noch Flugblatt!) im Briefkasten, trotz des groß angebrachten Aufklebers "Keine Werbung, bitte!" - muss ich jetzt damit rechnen, dass mir demnächst auch dieser Schund meinen Briefkasten ohne Raum verstopft?

     

    Schade, dass ich nicht weiß, wie man die Leute abmahnen kann, was bei unerwünschter Werbung ja grundsätzlich möglich sein sollte.

  • W
    Wolfgang

    Außer BND, Justiz, Polizei und VS-Staatsschutz, leistet jetzt auch die Post AG die Absicherung der ideologisch-bildungspolitischen und gesellschaftspolitischen Zukunfts-Interessen der deutschen Finanz- und BDI-BDA-Monopolbourgeoisie?

     

    Trotz alledem!