Bürokratie und Flüchtlinge: Amt verursacht Wohnungsnot

Flüchtlinge, die eine Wohnung finden, müssen zu lange auf die Überweisung von Miete und Kaution warten, kritisiert der Flüchtlingsrat. Viele Vermieter sprängen deshalb ab.

Das neue Amt ändert, beschleunigt Prozesse aber nicht unbedingt. Foto: DPA

Noch immer leben in Berlin über 33.000 Geflüchtete in Heimen. Das dürfte sich auch so schnell nicht ändern: Selbst wer eine eigene Wohnung finde, könne diese oft nicht beziehen, weil das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu lange für die Bearbeitung von Wohnungsangeboten brauche, klagt der Berliner Flüchtlingsrat.

Für Geflüchtete ist es schwer, überhaupt an Wohnungen zu kommen. Nicht jeder Vermieter schließt gerne Mietverträge mit ihnen ab – vor allem, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet und ihre Aufenthaltsdauer damit unklar ist. Umso ärgerlicher, wenn der rechtsgültige Abschluss eines Mietvertrags an der Bearbeitungsdauer der zuständigen Behörde scheitert, weil selbst die freundlichsten Eigentümer irgendwann die Geduld verlieren.

Sieben Wochen dauere es derzeit, bis das LAF nach Erhalt eines Wohnungsangebots die erste Miete sowie Kautionen an Eigentümer überweise, berichtet der Flüchtlingsrat – eine Frist, die viele Vermieter nicht abwarten wollen oder können.

Dabei hatte das Amt erst zu Jahresbeginn die Aufgaben zwischen Behörde und der zwischengeschalteten Beratungsstelle des EJF (Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk) neu verteilt und mehr Aufgaben wieder selbst übernommen. Die Abläufe verbessert habe das jedoch nicht, kritisiert der Flüchtlingsrat: Geflüchtete hätten stattdessen nun mehr Termine an verschiedenen Anlaufstellen.

Früher sammelte das EJF alle nötigen Unterlagen für den Abschluss eines Mietvertrags mit den potenziellen MieterInnen und leitete sie an das LAF weiter. Dort wurde dann später nur der so genannte „Leistungstermin“ zur Regelung der Finanzierung fällig.

Seit der Neuordnung müssen Geflüchtete nun selbst alle Unterlagen beim LAF einreichen – und dafür oft ganztägige Wartezeiten einkalkulieren. Dann wird eine mietrechtliche Pflichtberatung beim EJF fällig, die beim LAF nachgewiesen werden muss. Danach folgt der Leistungstermin beim LAF – laut Flüchtlingsrat wieder ohne individuelle Terminvergabe, sondern mit langen Wartezeiten. Sollte der potenzielle Mieter beim ersten Termin nicht alle Unterlagen parat haben, kann er diese nicht einfach per Post oder Mail nachreichen, sondern muss erneut persönlich beim Amt vorsprechen.

Laut der Pressestelle des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten könne zwar eine Mietübernahmezusicherung bereits bei der ersten Vorsprache des Geflüchteten ausgestellt werden, sollten alle nötigen Papiere vorhanden sein. Viele Vermieter wollten aber den nötigen „Vertrauensvorschuss“ nicht leisten und wochenlang auf Mieteingänge warten, so der Flüchtlingsrat.

Um das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, Geflüchteten den Bezug normaler Mietwohnungen zu ermöglichen, umzusetzen, müsse das LAF dringend mit mehr Personal ausgestattet werden, fordert der Rat deshalb. Es entstehe sonst der Eindruck, „dass Teile der Verwaltung ein Interesse daran haben, Flüchtlingen den Zugang zu Mietwohnungen zu verwehren und sie statt dessen dauerhaft in Sammellager einzuweisen“, heißt es in der Presserklärung vom Freitag.

Eingefahrene Abläufe

Canan Bayram, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, vermutet, dass selbst langjährig erfahrene Verwaltungsleiterinnen wie die neue LAF-Chefin Claudia Langeheine „bei der Veränderung eingefahrener Abläufe manchmal an ihre Grenzen stoßen“.

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