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Bürgschaften für Russland

BERLIN dpa ■ Deutsche Unternehmen können Ausfuhren nach Russland ab sofort wieder über so genannte Hermes-Bürgschaften des Bundes absichern. Dies gab das Wirtschaftsministerium gestern nach der Unterzeichnung von Vereinbarungen mit der russischen Regierung bekannt, die dem Land längere Fristen (bis 2016 bzw. 2020) bei der Rückzahlung von Altschulden und anderen Verbindlichkeiten einräumen. Dazu zählt ein Umschuldungsabkommen mit einem Volumen von 8 Milliarden Mark. Der deutsche Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser kündigte nach der Unterzeichnung an, dass die Bundesregierung Russland falls nötig weitere Schuldenerleichterungen gewähren wird. Ein Schuldenerlass komme aber nicht in Frage, weil das Land als Weltmacht dem globalen wirtschaftlichen Wettbewerb gewachsen sei.

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