■ Bürgerschaft erhitzt: Was darf ein Beirat?
Zu einer ganz hefigen Debatte kam es gestern in der prallen Nachmittagshitze im unklimatisierten Gebäude der Bremischen Bürgerschaft. Anlaß war ein Brief des Innensenators an den Ortsamtsleiter Neustadt gewesen, der dem Beirat die Behandlung des Schülerprotestes gegen die Abschiebung der beiden Schüler aus Togo (Schule Kornstraße) untersagt hatte.
Für die Grünen erklärte Martin Thomas, es sei „verlogen“, die Politikverdrossenheit und Werteverfall der Jugend zu beklagen und gleichzeitig nicht mit Jugendlichen, die sich politisch engagieren, zu reden.
Richtig laut wurde es im Stadtparlament, als Klaus Bernbacher (AfB) darauf verwies, daß er als einer der älteren Parlamentarier in der Nazizeit selbst erlebt habe, was fehlende Zivilcopurage bedeute. Er kam kaum noch dazu, zu erklären, daß er aus dieser Motivation heute couragiertes Verhalten selbst da unterstütze, wo man rein rechtliche Grenzen sehen könne.
Innensenator Ralf Bortttscheller meinte, er lebe „in Eintracht mit den bremischen Beiräten“. Der frühere Richter Jens Böhrnsen (SPD) demonstrierte, daß Juristen da auch anderer Ansicht sein können: Beiräte hätten durchaus das Recht, sich mit solchen Themen zu befassen.
Abschließend lehnten CDU und SPD es mit ihrer Mehrheit ab, die Formel aus dem Beirätegesetz zu bestätigen, nach der Beiräte das Recht haben, über „alle Angelegenheiten von öffentlichen Interesse“ in ihrem Gebiet zu beraten. K.W.
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