: „Bürgerrecht Umweltschutz“
Der Landesverband Niedersachsen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert die BürgerInnen zum politischen Widerstand gegen die „Entdemokratisierung der Umweltpolitik“ auf. Durch die Verabschiedung des niedersächsischen Abfallgesetzes, die 3.Novellierung des Bundesemmissionsgesetzes und die Änderung des Abfallgesetzes im März 1990 sei „nicht nur die Abfallvermeidung nicht zum Durchbruch gelangt, sondern die Müllverbrennung zur Regel“ geworden. Die neue Gesetzgebung ermöglicht Kraftwerken, industrieeigenen Feuerungen etc. die bis zu 25prozentige Zufeuerung durch Haus-und Gewerbemüll sowie von Sonderabfällen. Die Einschränkung der Bürgerrechte bezeichnet der BUND als „(Müll)Notstandsgesetzgebung“.
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