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Bürgerinnenmeinung unerwünscht

■ Postkarte zum Paragraphen 218: Annahme verweigert

Postkarte zum Paragraphen 218: Annahme verweigert

[...] Ich sandte eine Postkarte zum Paragraphen 218 an die Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Allerdings konnte ich offensichtlich nicht wirklich mit meiner Stimme die aus den daraus aufgeführten Resolutionen ableitbaren Rechte einfordern, da diese Karte nie bei Frau Süssmuth ankam. Konkret gesagt: Die Karte wurde mit dem Vermerk „verweigert“, der sich augenscheinlich auf die Annahme der Karte bezieht, kostenpflichtig an mich zurückgeschickt.

Ich bin der Meinung, daß diese Verfahrensweise die Grundregel der Demokratie auf freie Meinungsäußerung verletzt. Darüber hinaus empfinde ich es geradezu als Dreistigkeit, daß man/frau in Bonn – vom Wähler eingesetzt und bezahlt! – es offenbar nicht einmal nötig hat, den Anschein demokratischer Verhältnisse zu wahren. Im Gegenteil, es spricht für mich daraus nicht nur, daß (unliebsame?) Bürgermeinungen nicht nur schlechthin ignoriert, sondern demonstrativ abgelehnt werden. Angela Franz, Dresden