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Bürgerbegehren

Das Oberverwaltungsgericht hat die Eintragungsfrist für das Bürgerbegehren „Opferschutz statt Täterschutz“ im Hamburger Bezirk Nord um acht Wochen bis zum 27. Juli verlängert. Das teilte der Verein „Mehr Demokratie“ gestern mit. Ausschlaggebend für die Fristverlängerung war die Weigerung des Bezirksamtes Nord, nach der Einreichung des ersten Drittels der Unterschriften das Begehren öffentlich bekannt zu machen und Unterschriftenlisten in den Ortsämtern auszulegen. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Unterbringung jugendlicher Straftäter in offenen Jugendwohnheimen.

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