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Buddeln wirtschaftlich

Wegen der zur Zeit durchgeführten Probebohrungen und Bodenentnahmen im Mühlenberger Loch hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) Strafanzeige gegen die zuständigen Behörden erstattet. Die laufenden Arbeiten seien illegal und erfüllten den Straftatbestand nach § 329 StGB. Danach macht sich strafbar, wer in einem Naturschutzgebiet Bodenbestandteile abbaut oder Abgrabungen vornimmt. Die aktuellen Arbeiten dienen der Vorbereitung der geplanten Erweiterung des DASA-Geländes und nehmen das Ergebnis des noch nicht einmal eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens vorweg. Gestern hatte bereits der BUND aus ähnlichen Gründen Dienstauf-sichtsbeschwerde gegen den Leiter des zuständigen Beirksamtes Mitte, Rolf Miller (SPD), erstattet (taz berichtete).

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