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Buch über MenschenrechteDie letzte Utopie des Westens

Staatliche Menschenrechtspolitik zieht das Mehr-oder-weniger dem Entweder-oder vor. Das zeigt der Historiker Jan Eckel in einem neuen Buch.

Die Unterzeichnung der Schlussakte des KSZE-Vertrags 1975: Helmut Schmidt/BRD, Erich Honecker/DDR und Gerald Ford/USA. Bild: Ullstein Bild

Julio de Peña Valdez, Gewerkschafter in der Dominikanischen Republik, wurde 1971 verhaftet. Er galt als Gegner des rechtsautoritären, von der CIA unterstützten Regimes – das reichte, um im Gefängnis zu landen. Eine kleine Organisation in London setzte sich für ihn ein. Sie schrieb Protestbriefe an den Diktator. Mag sein, dass es günstig war, dass der nebenberuflich schöngeistiger Literat war und nicht bloß als roher Gewaltmensch gelten wollte. Die Kampagne hatte Erfolg. „Nach 10 Briefen gab man mir meine Kleider zurück. Nach 50 bekam ich besseres Essen, nach 500 durfte mich meine Frau besuchen, nach 5.000 wurde ich freigelassen“, sagte Valdez. Die Organisation hieß Amnesty International, deren Verwandlung von einer etwas chaotischen Gruppe von Idealisten in eine professionell gemanagte globale Menschenrechtsorganisation etwa 1971 begann.

Menschenrechte gelten uns als Wert an sich. Sie sind, wenn auch nicht verlässlich, eine Währung in der Außenpolitik geworden. Das ist nicht selbstverständlich. Die UN verabschiedeten 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – doch die waren in den Dekaden danach randständig. In den antikolonialen Revolten nach 1945 spielten Menschenrechte, die auf das Individuum unabhängig von Staat und Nation geeicht sind, keine Rolle. Von Algerien bis Vietnam berief man sich eher auf das kollektive Recht der Unterdrückten, sich zu befreien.

Der Aufstieg der Menschenrechte begann in den westlichen Metropolen nicht zufällig, als die Verheißungen der Befreiungsbewegungen verblassten. Als die Glücksversprechen des Marxismus, des Kollektiven und der Geschichtsteleologie zerfielen, füllten handfeste Organisationen von Amnesty bis zu Ärzte ohne Grenzen die Leerstelle. Menschenrechte sind, einer Formulierung des US-Historikers Samuel Moyn zufolge, „die letzte Utopie“ des Westens, eine Art sanfter, von allen totalitären Zwangsbeglückungen gereinigter Traum von einer besseren Welt. Aber: Noch die Abwendung vom Sakralen und Teleologischen verleiht dem Begriff etwas Erhabenes, eine Aura von Bedeutung in einer profanen Welt.

Das klingt gut, zu gut. Im Namen der Menschenrechte ist viel Unheil angerichtet worden. George W. Bush versprach 2004 vor der UN, dass es ihm darum zu tun sei, „die Menschenrechte zu schützen und die Demokratie zu fördern“. Kurz zuvor hatten US-Truppen, im Namen von Menschenrechten & Demokratie, den Irak völkerrechtswidrig überfallen und die Region in ein bis heute katastrophales Chaos gestürzt.

Das Buch

Jan Eckel: „Die Ambivalenz des Guten. Menschenrechte in der internationalen Politik seit den 1940ern". Vandenhoeck und Ruprecht Verlag, Göttingen 2014, 936 Seiten, 59,99 Euro

Kann man also schlussfolgern, dass ein so leuchtstarker, sinnstiftender Begriff in die Hände von NGOs wie Human Rights Watch gehört und nicht in die von Politikern, die damit nur Schindluder treiben?

Die KSZE-Schlussakte von 1975

Das mag nahe liegen. Aber das Lautere und das Abgründige sind noch enger verflochten. Das zeigt die 900 Seiten starke Studie „Die Ambivalenz des Guten“, in der der Historiker Jan Eckel eine historische Tiefenbohrung vornimmt und die verschiedensten Schichtungen des Begriffs erkundet. Anders als Moyn gilt der Blick nicht nur der Ideengeschichte, sondern der komplexen politischen Praxis. Menschenrechtspolitik im 20. Jahrhundert war demnach „ein Neben- und Ineinander von Moral und Kalkül, von Vision und Strategie, von Schutzbedürfnis und Machtambition, von idealistischem Veränderungswillen und zynischer Verschleierung“.

Der vielleicht größte Erfolg der Menschenrechtspolitik verdankt sich keiner Amnesty-Kampagne, sondern klassischer staatlicher Interessenpolitik, einem zähen diplomatischen Ringen um Formulierungen, das dreitausend Vorbereitungstreffen benötigte. Dieser Erfolg wäre ohne das Interesse einer hochgerüsteten Diktatur, die Grenzen der von ihr unterworfenen Satellitenstaaten zu befestigen, unmöglich gewesen. Genau das bekam die Sowjetunion, als sie 1975 die KSZE-Schlussakte unterzeichnete. Dort war die Unverletzlichkeit der Grenzen festgeschrieben – Mauer und Eiserner Vorhang wurden rechtlich verbindlich nobilitiert. Moskau feierte den Vertrag als Triumph. Im Westen hingegen zweifelten viele, ob der Deal Anerkennung des Status quo gegen eine paar Lippenbekenntnisse für Menschenrechte brauchbar war. Henry Kissinger fand es naiv, zu hoffen, man könne mit einem „Vertrag von peripherer Bedeutung“ die Innenarchitektur der Sowjetunion beeinflussen.

Doch genau das geschah. Die Bürgerbewegungen im Osten nutzten den KSZE-Vertrag, um die eklatanten inneren Widersprüche der realsozialistischen Regime bloßzulegen. Eckel erweitert dieses bekannte Argument um einem originellen Dreh. Der KSZE-Vertrag hemmte wie fein rieselnder Sand in den Machtzentralen die Repression. Die Reformer um Gorbatschow nutzten internationale Verträge als Instrumente, um sich gegen die Hardliner im Kreml zu wehren. Womöglich lässt sich der KSZE-Vertrag sogar als erstes Wetterleuchten der sowjetischen Reformer deuten. In der Phase der Perestroika wirkten die Menschenrechte wie eine Hefe. Die KSZE-Schlussakte war gewiss nicht die Ursache der Selbstabwicklung des Realsozialismus 1990. Aber sie war ein Enzym, das einen Prozess katalysierte, der auch zum Stillstand hätte kommen können.

Unter Ronald Reagan verkümmerte Menschenrechtsrhetorik

„Die Ambivalenz des Guten“ entfaltet ein präzises, umfassendes Panorama der Menschenrechtspolitik von 1945 bis 1990. Dass Menschenrechte vom unbeachteten Nischenthema zum Faktor globaler Realpolitik wurden, verdankt sich demnach zwei Motiven. Der Westen begriff, dass Menschenrechte ein brauchbares Instrument im Kalten Krieg waren. Und: Im Protest gegen Pinochet, der 1973 in Chile geputscht hatte, formierte sich eine vitale, schlagkräftige international agierende Bewegung, die von Kirchen über NGOs und die UN bis zu Regierungen reichte.

Doch vom Aufstieg der Menschenrechte zu reden, ist eine missverständliche Metapher. Denn sie suggeriert ein lineares Fortschreiten, in dem soziale Bewegungen und Staaten immer erfolgreicher tyrannische Regierungen unter Druck setzen. So war es nicht. Unter Ronald Reagan verkümmerte Menschenrechtsrhetorik in den 80er Jahren zum Agitprop. Weil Verbrechen von Verbündeten der USA stillschweigend geduldet wurden, ging das Besondere des Menschenrechtlichen, der Universalismus, dabei zu Bruch.

Als Kontrastbild skizziert Eckel die linksliberalen, niederländischen Regierungen der 70er Jahre, die eine moralbasierte Außenpolitik versuchten und Pinochet, das Apartheid-Regime und Moskau gleichermaßen mit Menschenrechtsansprüchen konfrontierten. Auch das ging nicht ohne Zwiespältigkeiten und Kollateralschäden ab. Eckel zeigt luzide, dass sich staatliche Menschenrechtspolitik generell im Graubereich des Mehr-oder-weniger bewegt, nicht in der heroischen Logik des Entweder-oder. Betrüblich ist gleichwohl, dass der kraftvolle Versuch der niederländischen Linken, Real- und Moralpolitik zu fusionieren, vollständigem Vergessen anheimgefallen ist.

Menschenrechte als Matrjoschka

In jedem Fall erhellt dieser detaillierte Rückblick, gerade auf weniger beachtete Institutionen wie Europarat und UN, dass wir es mit einem facettenreichen Sujet zu tun haben. Seit der Katastrophe in Ruanda 1994 und der menschenrechtliche Travestie der USA im Irak und Afghanistan sind Menschenrechte mit der Debatte um Militäreinsätze verkoppelt. Das ist, wenn man den Blick auf die ganze Geschichte weitet, nur ein wenn auch spektakulärer Ausschnitt.

Menschenrechtspolitik tritt selten in Reinform auf, meist vermischt mit anderen Interessen. Sie ist im Normalfall widersprüchlich, nicht nur bei George W. Bush klaffen Anspruch und Wirklichkeit grotesk auseinander.

Der noch verwickeltere Widerspruch verbirgt sich in dem umfassenden Geltungsanspruch selbst. Das Konzept der Menschenrechte ist ein Produkt westlicher Aufklärung, der Revolte des aufstrebenden Bürgertums gegen den Feudalismus. Sie formulieren einen universellen Geltungsanspruch, der den Milliardär in Monaco ebenso umfasst wie das Straßenkind in Bombay oder die indigene Bäuerin in den Anden.

Darin liegt etwas Doppelbödiges, trotz der mannigfachen Versuche, den Kanon um soziale Rechte zu erweitern. Dem common sense im Westen gilt es als Verletzung der Menschenrechte, wenn ein Gewerkschafter wegen seiner politischen Überzeugung eingesperrt wird – nicht aber, wenn in Sweatshops in Haiti Kinder unsere Jeans zusammennähen.

Menschenrechte ähneln einer russischen Matrjoschka. In jeder Figur, die man entdeckt, steckt eine andere.

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2 Kommentare

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  • da setze ich doch mal einen kontrapunkt mit

    „Grund- oder Menschenrechte formulieren Minimalbedingungen für jeden sozialen Bereich und für jede soziale Rolle, denn sie sollen die Bedingungen gewährleisten, die in jedem sozialen Handlungsbereich gegeben sein müssen, damit jeder Mensch Subjekt sein kann.“

    aus: Christoph Menke „Von der Würde des Menschen zur Menschenwürde: Das Subjekt der Menschenrechte“ in Festschrift für Hauke Brunkhorst zum 60.Geburtstag

  • Das große Problem scheint doch zu sein, dass manchmal, um die Menschenrechte des einen zu schützen, die Menschenrechte des anderen verletzt werden müssen ... Dieses Dilemma scheint mir unlösbar.