■ Eulennest: Brustoperation
Die Entfernung beider Brüste kann bei einer Frau mit sogenannten Risiko-Brüsten auch ohne Krebserkrankung medizinisch gerechtfertigt sein. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Das Gericht wies mit dem Urteil Schmerzensgeldforderungen einer Patientin ab. Die Frau hatte von einem Oldenburger Krankenhaus sowie von den behandelnden Gynäkologen 200.000 Mark Entschädigung für ihre Schmerzen verlangt. Bei „Risiko-Brüsten“, bei schwersten Brustschmerzen und bei starker Krebsangst könne der Eingriff medizinisch sinnvoll sein, heißt es im Urteil. Die Klägerin habe „Knoten-Zysten-Narben-Risiko-Brüste“ gehabt. Zusätzlich habe sie unter starken Schmerzen gelitten. Damit sei die Entfernung der Organe zulässig gewesen. (Aktenzeichen 5 U 70/98).
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