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Britische Rinder dürfen am Leben bleiben

Regensburg (dpa) – Die bundesweit gültige Tötungsanordnung für britische Rinder zum Schutz vor der Seuche BSE ist von einem weiteren Gericht für unwirksam erklärt worden. Das Regensburger Verwaltungsgericht gab in seinem gestern veröffentlichten Urteil den Klagen von drei Landwirten statt, die sich gegen die Tötung ihrer Galloway- Rinder gewehrt hatten. Es sei unverhältnismäßig, daß nach Richtlinie von 1997 alle aus Großbritannien stammenden Tiere getötet werden sollen, meinte das Verwaltungsgericht. Da die Inkubationszeit für BSE sieben bis zehn Jahre betrage, könnten vorher importierte Tiere nicht mehr erkranken.

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