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„Bretter über den Brunnen legen“

■ Hamburgs Datenschützer gegen Lauschangriff und Briefkastenwerbung

Ein „Grundrecht auf Datenschutz“ hat gestern der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader gefordert. Das sei „spätestens dann unerläßlich“, wenn das Abhören von Privatwohnungen in der Verfassung erlaubt werde.

Angesichts der sich abzeichnenden politischen Mehrheit aus Union und Sozialdemokraten in Bonn für Abhörmaßnahmen in Wohnungen appellierte Schrader, „den Schaden bei einer Einführung des Lauschangriffs für unverdächtige oder unschuldige Bürger zu begrenzen“.

Unbeteiligte Bürger können nach Ansicht Schraders weitgehend geschützt werden, wenn nur diejenigen Wohnungen abgehört werden dürften, bei denen anzunehmen sei, daß „dort Personen schwerste Strattaten verabreden, vorbereiten oder verüben“.

Zwar hält Schrader weiterhin den „großen Lauschangriff“ für ein ungeeignetes Mittel, die Schwerkriminalität zu bekämpfen. Aber: „Die Datenschützer können es nicht verhindern, wenn sich verfassungsändernde politische Mehrheiten finden.“ Das sei wie der Versuch, Bretter über einen Brunnen zu legen, in den das Kind bereits gefallen sei, konzedierte Schrader. Aber vielleicht sei es ja möglich, „das eine oder andere Kind wieder rauszuholen“.

Für die künftig in der Regel öffentlich tagenden Ausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft legte Schrader einen Fragenkatalog vor, der von den Abgeordneten zum Schutz personenbezogener Daten zu beachten ist: „Es gibt einen konstruktiven Weg, die Belange der Ausschüsse zu akzeptieren und trotzdem den Datenschutz zu gewährleisten.“

Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten von Bremen und Niedersachsen stellte Schrader ein aktualisiertes Faltblatt vor, in dem sich Bürger über den Adressenhandel und den Schutz vor unerwünschten Werbebriefen informieren können. Die Werbeflut läßt sich eindämmen, wenn man sich auf die „Robinson-Liste“ des Deutschen Direktmarketing-Verbandes (Postfach 1401, 71243 Ditzingen, Tel. 07156-951010) setzen läßt.

Außerdem ist es möglich, werbenden Firmen nach dem Datenschutzgesetz zu untersagen, weiterhin unaufgefordert Werbung zu schicken. Das Faltblatt soll auch in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale (Große Bleichen 23, 20354 Hamburg) kostenlos verbreitet werden. smv

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