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Bremse für Sportboote

Für Sportfahrzeuge auf östlichen Binnenschiffahrtsstraßen soll künftig eine neue Verordnung gelten. Sie beinhaltet Geschwindigkeitsbeschränkungen für Boote mit Verbrennungsmotor auf Schiffahrtsstraßen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Vor allem Uferanlieger und Erholungssuchende sollen dadurch vor Lärm geschützt werden, sagte Verkehrsminister Wissmann. Generell gelte auf Seen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von acht Kilometer pro Stunde. Auf folgenden Seen außerhalb des ufernahen Schutzstreifens und der Ruhezeiten sind 25 Stundenkilometer erlaubt: Untere Havel-Wasserstraße, Großer Müggelsee innerhalb einer ausgewiesenen Fahrrinne, Großer Wannsee, Jungfernsee, Tiefer See, Templiner See, Schwielowsee, Großer Zernsee, Havel-Oder- Wasserstraße von Kilometer sechs bis Kilometer zehn, Spree-Oder- Wasserstraße von Kilometer 39,8 bis 45,0 mit Seddinsee, Dämeritzsee, Flakensee, Kalksee, Zeuthener See und Werbellinsee.dpa

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