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Bremer Staatsanwalt kam zu spät

■ UNO-Embargo gegen Serbien im Bremer Hafen durchbrochen

Die Bremer Staatsanwaltschaft führt derzeit zwei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das UNO-Embargo und das Außenwirtschaftsgesetz. Überprüfungen der Zollbehörde haben Anfang Oktober ergeben, daß zwei Frachter, mutmaßlich die „Ivangrad“ und die „Beograd“ unter maltesischer Flagge, am 21. Juli und am 30. August dieses Jahres Bremen angelaufen haben. Beide Schiffe sollen in serbischem oder montenegrinischem Besitz gewesen sein. Wenn die bremischen Hafen- Unternehmen dies wußten und damit vorsätzlich das Embargo gebrochen haben, das „Dienstleistungen“ verbietet, die die „Wirtschaft von Serbien und Montenegro fördern“, dann droht Schuldigen nach § 34.4 Außenwirtschaftsgesetz eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren.

Die Oberfinanzdirektion hatte den Tip über die Schiffe bekommen, deren Flaggen nach dem Uno-Beschluß über das Embargo geändert worden waren, und die Zollfahndung am 2. Oktober um Prüfung gebeten. Für einen Zugriff auf frischer Tat war es da aber schon zu spät.

Der Bremer Zollchef Karl- Heinz Welling versicherte, daß in den bremischen Häfen seit Beginn des Embargos mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dessen Einhaltung überwacht werde. Die Möglichkeiten dazu seien aufgrund internationaler Zusammenarbeit „nicht ungünstig“. Daß dies in den vergangenen Monaten einmal passiert sei, teilte er nicht mit. taz/dpa

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