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Bremens Geldpolitik in Gefahr

■ Zentralbankrat will Bremer Landeszentralbank kippen

Noch hat Bremen seine Landeszentralbank und damit auch einen Landeszentralbankpräsidenten. Beide arbeiten im Stillen: Die Landeszentralbank wickelt die banktechnischen Geschäfte mit den Bremer Banken ab. Die holen dort ihre Geldscheine ab, dort findet die Abwicklung des Zahlungsverkehrs statt, dort können BremerInnen aber auch ihre Hundesteuer bezahlen. Die LZB ist außerdem Helfershelfer des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, die mit ihrer 200 Mitarbeiter-schwachen Behörde in Berlin die Bankenaufsicht an die Landeszentralbanken der bisherigen Bundesländer delegiert.

In Erscheinung treten die LZB und ihr Präsident (Kurt Nemitz) in der Bremer Öffentlichkeit deshalb kaum. Doch um beide ist in jüngster Zeit ein heftiger Streit entfacht, der den Bremer Senat ähnlich hoch auf die Palme bringt, wie die Länder-Neugliederungsfrage. Die obersten Währungshüter der Republik, der Zentralbankrat in Frankfurt mit seinem Präsidenten Karl Otto Pöhl, wollen die per Staatsvertrag vorgeschriebene Angleichung der Bundesbank nämlich mit Rationalisierungsmaßnahmen verbinden: Anstatt den künftig hinzukommenden neuen Bundesländern ebenfalls eigene LZBs einzurichten, sollen einige Bereiche zusammengefaßt werden — Bremen beispielweise mit Niedersachsen und Hamburg. Ein Hintergrund dieser Überlegungen: Das alle 14 Tage zusammenkommende Gremium der Notenbankpräsidenten würde zu schwerfällig.

Für das Land Bremen würde damit die geldpolitische Einflußmöglichkeit schlechthin entfallen: Denn die Präsidenten der Landeszentralbanken werden auf Vorschlag des jeweiligen Landesparlamentes durch den Bundesrat bestellt. Und da sie im Zentralbankrat, und zwar unabhängig von den Weisungen der Bundesregierung, die geldpolitischen Eckdaten für Zinssätze und Mindestreserven festsetzen, würden mit dem LZB-Präsidenten und den bremischen Beiräten auch die regionalpolitischen Argumente Bremens aus dem Zentralbankrat verschwinden.

Eine Beschneidung des föderalistischen Prinzips: Zumal nur in der Bundesrepublik ein unabhängiges Notenbanksystem existiert — in allen anderen Staaten liegt das oberste Weisungsrecht (zur Erhöhung von Zinsen oder dem Druck von Geldnoten) bei den Regierungen. Dort ist Notenbankpolitik Regierungspolitik. ra

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