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Bremen: Fernsehen muß Filme herausgeben

Bremen (taz) - Der Bremer Amtsrichter Gerboth hat auf Antrag der Mehrheit des Bremer Untersuchungsausschusses „Geiseldrama“ entschieden, daß Radio Bremen ungesendetes Filmmaterial herausgeben muß. Das Zeugnisverweigerungsrecht gelte nach dem Bundesverfassungsgericht nicht für „selbst recherchiertes Material“, erläutert Gerboth seinen Spruch. Radio Bremen hat gegen das Amtsgerichtsurteil keine Beschwerde eingelegt. Um eine Durchsuchung zu vermeiden, hat der Sender das Filmmaterial herausgegeben. Die Grünen hatten als einzige Partei im Ausschuß gegen den Beschlagnahme -Antrag gestimmt.