Brasiliens Oberstes Gericht entscheidet: Homophobie gilt nun als Verbrechen
In Brasilien gab es 2017 fast 400 homophobe Tötungsdelikte. Nun entschied das Oberste Gericht, Homophobie als Verbrechen einzustufen.
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afp | Das Oberste Gericht Brasiliens hat Homophobie offiziell als Verbrechen eingestuft. Acht von elf Richtern sprachen sich am Donnerstag dafür aus, Anfeindungen gegenüber Homo- und Transsexuellen analog zu rassistischen Verbrechen künftig als Straftat zu werten. Rassistische Straftaten können in Brasilien mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft werden.
In Brasilien hatten Anfeindungen gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle in den vergangenen Jahren zugenommen. Nach Angaben der Organisation Grupo Gay de Bahia, die seit vier Jahrzehnten Statistiken erstellt, gab es in Brasilien allein im Jahr 2017 bei 387 Tötungsdelikten und 58 Suiziden einen homophoben Hintergrund. Das war ein Anstieg um 30 Prozent im Vergleich zu 2016.
„Jedes Vorurteil ist eine Gewalttat. Jede Diskriminierung verursacht Leiden“, begründete die Richterin Carmen Luzia ihre Entscheidung. Manche Vorurteile verursachten aber mehr Leid als andere, weil Homophobie den Betroffenen auch zu Hause begegne und sie Eltern und Kinder, Geschwister und Freunde entzweie.
Das brasilianische Parlament debattiert zwar schon länger über einen Gesetzentwurf zu Homophobie. Momentan gibt es im Parlament aber eine konservative Mehrheit und viele Abgeordnete gehören evangelikalen Kirchen an, die daher großen Einfluss haben. Auch Brasiliens ultrarechter Präsident Jair Bolsonaro war in der Vergangenheit immer wieder mit schwulenfeindlichen Äußerungen aufgefallen.
Weil das Parlament bisher kein Gesetz verabschiedet hat, schaltete sich nun der Oberste Gerichtshof in die Debatte ein. Die drei Richter, die gegen die Entscheidung stimmten, sind allerdings der Auffassung, dass das Gericht dazu kein Recht hat. Nur das Parlament könne über Straftaten und Strafen entscheiden und entsprechende Gesetze erlassen, erklärte der Richter Ricardo Lewandowski.
Auch aus dem Parlament kam Protest. Die Verfassung weise dem brasilianischen Nationalkongress die Gesetzgebungskompetenz zu, erklärte der Senat.
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