■ Brandstiftung: Freispruch für Kurden
Frankfurt/Main (dpa) – Im Prozeß gegen vier Kurden hat das Wiesbadener Landgericht am Donnerstag Freispruch verkündet. Das Gericht zog nach neunmonatiger Verhandlung das Fazit aus einer von Anfang an problematischen Beweislage: Den vier Kurden im Alter von 22 bis 34 Jahren war eine konkrete Tatbeteiligung an drei Brandanschlägen mit einem Todesopfer und zahlreichen Verletzten am 4. November 1993 in Wiesbaden nicht nachzuweisen. Die Anschläge standen im Zusammenhang mit bundesweiten Demonstrationen und Attentaten auf türkische Einrichtungen als Protest gegen das Vorgehen des türkischen Militärs in Kurdistan.
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