: Brandenburgs neue Verfassung umstritten
Potsdam (dpa) — Mit heftigen Kontroversen über Regelungen zum Zusammenschluß von Berlin und Brandenburg beendete der 30köpfige Verfassungsausschuß im brandenburgischen Landtag am Freitag seine Beratungen. Der Ausschußvorsitzende und Alterspräsident Gustav Just (SPD) drohte mit Niederlegung seines Mandats. Der Ausschuß schloß zunächst aus, eine Vereinbarung über die Bildung gemeinsamer Behörden, Gerichte und Körperschaften in das Gesetz mit aufzunehmen. Mit deutlicher Mehrheit entschied er sich ferner dafür, daß die Landesverfassung nur dann ihre Gültigkeit verliert, wenn sie durch ein Gesetzeswerk ersetzt wird, das von einem Verfassungsrat beider Länder entworfen und von den Bürgern Berlin und Brandenburgs beschlossen wurde.
Für den Fall, daß das Grundgesetz eine Vereinigung von Berlin und Brandenburg durch Staatsvertrag ermöglicht, dürfe der Landtag diesen Staatsvertrag nur ratifizieren, wenn mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Bürger in einem Volksentscheid zustimmten.
Einen weiteren Konfliktpunkt bildeten die Stimmen für Volksinitiativen, mit denen Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag gebracht werden können. Eine solche Initiative soll mit den Unterschriften von 20.000 Stimmberechtigten auf den Weg gebracht werden können, Anträge auf Auflösung des Landtages mit denen von 150.000 Stimmberechtigten.
Als besonders umstritten gelten Verfassungspassagen über die Kernenergie und geplante Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Festgelegt sind sehr weitgehende Rechte der Bürger auf Akteneinsicht sowie ein Verzicht auf die Immunität der Abgeordneten. Das geplante Verbot des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel wurde zuletzt ebenso aus dem Entwurf gestrichen, wie die geplante Sperrklausel von drei Prozent.
Der Gesetzentwurf soll kommende Woche erstmals in den Landtag eingebracht werden. Die Verfassung muß mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden und wird anschließend durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt. Die Ampelkoalition verfügt mit den Stimmen der PDS, die ein positives Votum angekündigt hat, über eine Zweidrittelmehrheit.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen