Brandenburger Possen III: Happy End für lieben Kampfhund
Ein Kampfhund und ein behindertes Kind - eigentlich dürfte es dieses Dreamteam in Brandenburg nicht geben. Doch manchmal passieren kleine Wunder.
SCHÖNWALDE/GLIEN (dpa) | Nach langem Streit über die Haltung darf der im Wachkoma liegende elfjährige Dylan seinen Kampfhund Tascha behalten. Das Verbot, das Tier zu halten, sei zurückgenommen worden, sagte der Bürgermeister von Schönwalde/Glien (Havelland), Bodo Oehme (CDU), am Mittwoch. Grundlage für die Entscheidung seien ein vorgelegter Wesenstest und die Bestätigung, dass Tascha ein Therapiehund sei.
Die Geschichte von der außergewöhnlichen Freundschaft zwischen dem Jungen und dem Hund, der als Welpe in die Familie kam, hatte für Schlagzeilen gesorgt. Eine Facebook-Seite dazu fand weltweit mehr als 217 000 Unterstützer. Sie wurde ins Leben gerufen, als die Gemeinde im vergangenen Oktober anordnete, dass der Hund nicht mehr in dem Brandenburger Ort leben dürfe. Zuvor hatte Tascha sich mit einem Artgenossen gebissen.
"Wir müssen die Brandenburger Hundeverordnung einhalten", betonte der Bürgermeister. In dem Bundesland gilt Taschas Rasse American Staffordshire als gefährlich. Mit den vorgelegten Dokumenten seien nun andere Entscheidungen möglich. Mit verschiedenen Prüfungen und Schulungen hätten die Eltern dafür gesorgt, das von dem Hund keine Gefährdung ausgehen könne, teilte die Erna Graff Stiftung für Tierschutz aus Berlin mit. Sie hatte sich für ein Bleiberecht von Tascha eingesetzt.
Dylan lebte vor dem Umzug nach Brandenburg mit den Eltern in Berlin. Dort war Tascha, mittlerweile sieben Jahre alt, kein Problem. Der elf Jahre alte Junge wird künstlich ernährt und beatmet. Nach Angaben des Vaters hat der Hund eine starke therapeutische Wirkung auf das Kind. Wenn Tascha mit auf dem Bett liege, werde Dylan ruhiger. Zeitweise könne sogar auf künstliche Beatmung verzichtet werden.
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