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■ BodenreformBrandenburg verliert

Karlsruhe (AP) – Opfer der Bodenreform in der nach 1945 sowjetisch besetzten Zone dürfen bei der Verpachtung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen weiterhin bevorzugt werden. Das BVerG entschied gestern, daß eine entsprechende, 1992 ausgehandelte Vereinbarung von Bund und Ländern nicht gegen den Einigungsvertrag verstößt. Brandenburg verlor somit seine Klage.

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