: Boykott erlaubt
Die Gemeinde Lilienthal bei Bremen ist vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet worden, einen Volkszählungsboykotteur bis zur endgültigen Entscheidung des Karlsruher Gerichts nicht zu zählen. Sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht hatten zuvor den Antrag des Boykotteurs auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ abgelehnt. Gegen diesen OVG–Bescheid hatte der Mann das Verfassungsgericht angerufen.
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